Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Valk Fotografie · Stand: Juni 2026

I. Allgemeines

1.1  Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2  Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn Martin Valk ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3  Werke im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und grafischen Werke, bewegt und unbewegt, in jeder technischen Form.

1.4  Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Adressat dieser Bedingungen.

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1  Martin Valk steht das Urheberrecht an allen hergestellten Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2  Die hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

2.3  Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen übertragen. Es wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Martin Valk und ist gesondert zu vergüten.

2.4  Der kommerzielle Weiterverkauf des Bildmaterials ist nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig.

2.5  Bei jeder Veröffentlichung der Bilder ist Martin Valk als Urheber zu nennen: „Foto: Martin Valk, martin-valk.de“. Unterbleibt die Nennung, bleiben die gesetzlichen Ansprüche von Martin Valk unberührt.

2.6  Eine aktive Verlinkung zu martin-valk.de im Impressum der Website des Auftraggebers ist erwünscht, jedoch freiwillig. Sie ist nicht Voraussetzung für die Einräumung der Nutzungsrechte.

2.7  Die Bearbeitung, Manipulation oder Zweitverwertung der Bilder sowie die Nutzung in Intranets, externen Datenbanken oder auf Bildschirmen in der Öffentlichkeit sind nur mit ausdrücklicher Vereinbarung gestattet.

2.8  Martin Valk ist berechtigt, ausgewählte Bilder für die eigene Portfolio-Darstellung und Eigenwerbung zu verwenden, sofern kein erweitertes Nutzungsrecht oder Buyout vereinbart wurde. Bei erkennbaren Personen erfolgt dies nur mit deren Einverständnis.

III. Vergütung, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

3.1  Kostenvoranschläge sind unverbindlich und gelten mit einer Toleranz von plus/minus 15 Prozent. Kostenverschiebungen innerhalb einzelner Positionen sind möglich, solange der Gesamtrahmen eingehalten wird.

3.2  Das vereinbarte Honorar setzt sich aus Shooting-Honorar, Bildbearbeitung, Nutzungsrechten sowie Nebenkosten (Reisekosten, Datenhandling, Equipment und Ähnliches) zusammen. Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

3.3  30 Prozent des Rechnungsbetrages sind als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag von 70 Prozent ist innerhalb von 14 Tagen nach Bildlieferung fällig. Der Termin gilt erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich bestätigt.

3.4  Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Werke Eigentum von Martin Valk.

3.5  Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung gegeben, sind Reklamationen bezüglich der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

IV. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung

4.1  Martin Valk wählt die besten Aufnahmen aus und stellt diese nach professioneller Bildbearbeitung innerhalb von 3 Wochen per Download-Link zur Verfügung.

4.2  Die Basisbearbeitung (Farbkorrektur, Belichtungs- und Kontrastanpassung, Hautretusche) ist im Honorar enthalten. Umfangreichere Retuschearbeiten können gesondert hinzugebucht werden.

4.3  Die finalen Bilder werden in höchster Auflösung als JPEG geliefert, in Farbe und auf Wunsch zusätzlich in Schwarzweiß, ohne Wasserzeichen.

4.4  Martin Valk sichert die Bilddaten mindestens 1 Jahr nach Lieferung mehrfach gesichert. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

V. Stornierung und Leistungsstörung

5.1  Bei Stornierung durch den Auftraggeber mehr als 30 Tage vor dem Termin: keine Stornokosten.

5.2  Bei Stornierung 15 bis 30 Tage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars werden fällig.

5.3  Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Termin: 100 Prozent des Honorars sowie 100 Prozent bereits entstandener Nebenkosten werden fällig.

5.4  Dem Auftraggeber bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass Martin Valk kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie ein durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Zeit erzielter oder böswillig nicht erzielter Erwerb werden angerechnet. Martin Valk bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.5  Terminverschiebungen sind nach Absprache kostenlos möglich, sofern ein Ausweichtermin innerhalb von 3 Monaten vereinbart wird.

5.6  Das Wetterrisiko bei Outdoor-Aufnahmen trägt der Auftraggeber. Martin Valk bietet in diesem Fall eine kostenlose Terminverschiebung an.

5.7  Zeitpläne und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die Martin Valk nicht zu vertreten hat, erhöht sich das Honorar entsprechend.

VI. Haftung und Schadensersatz

6.1  Die Haftung von Martin Valk ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.2  Martin Valk übernimmt keine Haftung für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen. Die Einholung erforderlicher Einwilligungen obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Martin Valk von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.

6.3  Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Nennung von Martin Valk als Urheber, kann ein Zuschlag in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Nutzungshonorars verlangt werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6.4  Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Weitergabe eines Werkes ist ein Schadensersatz in Höhe des Doppelten des vereinbarten Nutzungshonorars fällig. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

VII. Pflichten des Auftraggebers

7.1  Der Auftraggeber versichert, dass er an allen übergebenen Vorlagen die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung vorliegt.

7.2  Die Einholung erforderlicher Genehmigungen (Hausrecht, Genehmigungen Dritter und Ähnliches) für die Erstellung und Nutzung der Aufnahmen obliegt dem Auftraggeber.

VIII. Datenschutz

8.1  Die Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung notwendig ist. Martin Valk behandelt alle Informationen vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Vertragsabwicklung.

IX. Schlussbestimmungen

9.1  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Duisburg.

9.2  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.